Nutzungsbedingungen für Punktlandung
§ 1 Geltungsbereich und Anbieter
(1) Diese Nutzungsbedingungen gelten für die Nutzung des Bühnen-Timers „Punktlandung“, sowohl in der kostenlosen Fassung unter punktlandung.io als auch in der Fassung Punktlandung Pro unter pro.punktlandung.io. Anbieter ist Dominik Jürgens, NetSecure.Media, Ringstraße 8, 26789 Leer (Ostfriesland), Deutschland (nachfolgend „Anbieter“).
(2) Für den Kauf eines Passes für Punktlandung Pro gelten zusätzlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), insbesondere deren § 4a. Soweit sich AGB und diese Nutzungsbedingungen widersprechen, gehen die AGB vor. Die Endbenutzer-Lizenzvereinbarung (EULA) gilt nur für die installierte Software Stage Display Regie, nicht für Punktlandung.
(3) Mit der Nutzung von Punktlandung gelten diese Nutzungsbedingungen.
§ 2 Was Punktlandung ist
(1) Punktlandung ist ein Timer für Bühnen und Veranstaltungen, der im Webbrowser läuft. Es wird keine Software zum Herunterladen oder Installieren bereitgestellt, und es gibt keine Benutzerkonten.
(2) Gearbeitet wird in Räumen. Zu jedem Raum gehören Links mit unterschiedlichen Rechten: der Regie-Link zum Steuern, der Ansichts-Link für die Bühne, der Ablaufplan-Link und bei Punktlandung Pro zusätzlich der Moderations-Link. Wer einen Link hat, hat die damit verbundenen Rechte. Links sind deshalb nur an Personen weiterzugeben, die sie für die Veranstaltung benötigen.
(3) Die Nutzung setzt auf allen beteiligten Geräten einen aktuellen Webbrowser und eine Internetverbindung voraus.
§ 3 Kostenlose Fassung
(1) Die kostenlose Fassung ist unentgeltlich. Sie umfasst:
- Countdown und Hochzählen
- Start und Pause, Zurücksetzen, Korrektur um ±10 Sekunden und ±1 Minute, Schwarzschalten
- Warnfarben in fester Vorgabe
- einen Ablaufplan mit bis zu drei Punkten, der von Hand weitergeschaltet wird
- eine Nachricht an die Bühne in weißer Schrift
- Links für Ansicht, Ablaufplan und Regie
- bis zu 3 gleichzeitig geöffnete Ansichten (Bühnenansicht oder Ablaufplan) je Raum; die Regie zählt nicht mit
(2) In der Bühnenansicht erscheint ein Hinweis „Punktlandung“.
(3) Ein Raum der kostenlosen Fassung wird 14 Tage nach seiner letzten Nutzung mit allen Inhalten gelöscht. Als Nutzung gilt jedes Öffnen der Regie und jede Änderung am Raum; eine geöffnete Bühnenansicht oder Ablaufplan-Seite zählt nicht.
(4) Einen Anspruch darauf, dass die kostenlose Fassung dauerhaft oder in einem bestimmten Umfang angeboten wird, gibt es nicht. Der Anbieter kann Umfang und Grenzen der kostenlosen Fassung ändern.
§ 4 Punktlandung Pro
(1) Mit einem gestarteten Pass stehen während seiner Laufzeit zusätzlich zur kostenlosen Fassung zur Verfügung:
- ein Timer bis zu einer bestimmten Uhrzeit
- Blinken der Bühnenanzeige
- eigene Warnschwellen für jeden Punkt des Ablaufplans
- ein Ablaufplan ohne Begrenzung der Zahl der Punkte, mit automatischem Weiterschalten
- vorbereitete Nachrichten und Vorlagen für Nachrichten, mit Farben, Fettdruck und Blinken
- der Moderations-Link
- Notizen zu den Punkten des Ablaufplans
- beliebig viele gleichzeitig geöffnete Ansichten (Bühnenansicht oder Ablaufplan) je Raum im Rahmen der bestimmungsgemäßen Nutzung
- ein eigenes Aussehen mit Logo und Farben, ohne den Hinweis „Punktlandung“
- eine Schnittstelle je Raum zur Anbindung an Bitfocus Companion, Stream Deck, vMix und Stage Display Regie
- ein Protokoll der Abläufe als Tabelle, als CSV-Datei und als Druckansicht
- das Kopieren eines Raums als Vorlage
(2) Ein Pass schaltet bis zu zehn Räume gleichzeitig frei; löscht der Kunde einen Raum, wird der Platz wieder frei. Kauf, Start, Laufzeit, Startfrist, Schonfrist und Sperre eines Passes regelt § 4a der AGB.
(3) Anstelle eines Kontos gibt es die Pro-Übersicht unter pro.punktlandung.io. Sie wird über den Link aus der Bestätigungs-E-Mail geöffnet und zeigt die Laufzeit und die Räume des Passes. Das Öffnen des Links startet den Pass nicht; gestartet wird er erst mit „Pass jetzt starten“ und nach einer Rückfrage.
(4) Ein Raum eines Passes wird mit allen Inhalten zum späteren von zwei Zeitpunkten gelöscht: 30 Tage nach dem Ende der Laufzeit des Passes oder 14 Tage nach der letzten Nutzung des Raums im Sinne von § 3 Absatz 3. Nach dem Ende der Laufzeit und einer etwaigen Schonfrist stehen die Pro-Funktionen nicht mehr zur Verfügung.
(5) Die Anbindung an Produkte Dritter setzt deren Software oder Geräte voraus. Für deren Funktion ist der Anbieter nicht verantwortlich. Genannte Produktnamen Dritter sind Kennzeichen ihrer jeweiligen Inhaber und dienen nur der Beschreibung kompatibler Funktionen.
§ 5 Pass-Schlüssel
(1) Der Pass-Schlüssel ist wie ein Passwort zu behandeln. Wer ihn hat, kann den Pass starten und alle Räume des Passes steuern. Die Weitergabe an Dritte außerhalb des eigenen Teams ist nicht gestattet (§ 4a Absatz 7 der AGB).
(2) Im Link aus der Bestätigungs-E-Mail steht der Schlüssel hinter dem Zeichen „#“. Diesen Teil der Adresse überträgt der Browser beim Aufruf nicht an den Server; der Schlüssel erscheint deshalb nicht in Serverprotokollen. Punktlandung prüft den Schlüssel, speichert ihn aber nicht.
(3) Im Browser wird der Schlüssel nur gespeichert, wenn „Auf diesem Gerät merken“ angehakt wird. Diese Möglichkeit sollte nur auf eigenen Geräten genutzt werden, nicht auf Rechnern, die auch andere benutzen.
(4) Einen verlorenen Schlüssel sendet der Anbieter auf Anfrage unter Angabe der Bestellkennung erneut an die E-Mail-Adresse, die bei der Bestellung verwendet wurde.
(5) Auf Wunsch löscht der Anbieter den Datensatz eines Passes bei Punktlandung vorzeitig. Dabei bleibt ein Sperrvermerk bestehen, der nur die Bestellkennung enthält und nach 396 Tagen gelöscht wird. Er verhindert, dass der Pass erneut gestartet wird; der Pass lässt sich nach der Löschung nicht mehr nutzen.
§ 6 Räume und Inhalte
(1) Für die Inhalte, die in einen Raum eingetragen oder hochgeladen werden, etwa Titel, Namen, Notizen, Nachrichten und Logos, ist verantwortlich, wer sie einträgt. Es dürfen nur Inhalte verwendet werden, zu deren Verwendung der Nutzer berechtigt ist. Namen von Personen sind nur einzutragen, wenn diese damit einverstanden sind, dass sie auf der Bühne und für alle Inhaber eines Links sichtbar sind.
(2) Der Nutzer räumt dem Anbieter das Recht ein, die eingetragenen und hochgeladenen Inhalte zu speichern und an die Geräte auszuliefern, die mit den Links des Raums verbunden sind, soweit das für den Dienst erforderlich ist.
(3) Die Regie kann einen Raum jederzeit löschen; er wird dann sofort mit allen Inhalten vom Server entfernt. Im Übrigen werden Räume nach § 3 Absatz 3 und § 4 Absatz 4 gelöscht.
(4) Punktlandung ist nicht als Archiv gedacht. Wer Inhalte oder Protokolle aufbewahren möchte, sichert sie rechtzeitig selbst, etwa über die CSV-Datei des Protokolls.
(5) Welche Daten Punktlandung verarbeitet, beschreiben die Datenschutzhinweise von Punktlandung und für den Kauf eines Passes die Datenschutzerklärung von stagedisplay.net.
§ 7 Erlaubte Nutzung
(1) Punktlandung darf privat und gewerblich genutzt werden, auch für Veranstaltungen, die der Nutzer für Auftraggeber betreut.
(2) Nicht gestattet ist es insbesondere, rechtswidrige Inhalte über Punktlandung zu verbreiten, den Dienst anzugreifen oder durch automatisierte Anfragen außerhalb der dokumentierten Schnittstelle zu belasten, technische Grenzen und Schutzmechanismen zu umgehen oder zu manipulieren sowie Pässe weiterzuverkaufen oder zu vermieten.
(3) Die Schnittstelle von Punktlandung Pro darf nur mit dem Zugangsschlüssel des jeweiligen Raums und in einem Umfang genutzt werden, der für die Steuerung und Anzeige einer Veranstaltung üblich ist. Der Zugangsschlüssel der Schnittstelle ist ebenso zu schützen wie der Pass-Schlüssel.
§ 8 Verfügbarkeit und Einsatzvorbereitung
(1) Punktlandung wird über das Internet bereitgestellt. Eine jederzeitige und vollständig unterbrechungsfreie Erreichbarkeit wird nicht geschuldet; eine bestimmte Verfügbarkeitsquote wird nicht zugesagt. Vorübergehende Einschränkungen können insbesondere durch angekündigte oder notwendige Wartungsarbeiten, Sicherheitsmaßnahmen, technische Störungen, Überlastungen, Ausfälle von Telekommunikationsnetzen oder Leistungen externer Hosting- und Infrastrukturbetreiber entstehen.
(2) Kurzzeitige und zumutbare Einschränkungen der Erreichbarkeit stellen für sich allein keinen Mangel dar, sofern die vertragsgemäße Nutzung eines Passes dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Planbare Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit so durchgeführt, dass die Auswirkungen auf die Nutzer gering bleiben. Zwingende gesetzliche Rechte, insbesondere die Rechte von Verbrauchern bei digitalen Produkten, bleiben unberührt.
(3) Vor dem Einsatz bei einer Veranstaltung ist Punktlandung mit den vorgesehenen Geräten, Browsern, Bildschirmen und der vorgesehenen Internetverbindung angemessen zu testen. Für Veranstaltungen, bei denen es auf die Zeitanzeige ankommt, ist eine vom Internet unabhängige Ersatzlösung bereitzuhalten.
§ 9 Sperre und Löschung bei Missbrauch
(1) Verstößt ein Nutzer erheblich gegen diese Nutzungsbedingungen, kann der Anbieter betroffene Räume sperren oder löschen. Geht von einem Raum eine Gefahr für den Dienst oder für Dritte aus, etwa durch einen Angriff oder rechtswidrige Inhalte, kann der Anbieter sofort handeln.
(2) Einen Pass sperrt der Anbieter wegen eines Verstoßes nach erfolgloser Abmahnung beziehungsweise bei einem schwerwiegenden Verstoß nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften. Die Sperre wirkt wie in § 4a Absatz 10 der AGB beschrieben. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.
§ 10 Änderungen
(1) Der Anbieter entwickelt Punktlandung weiter. Die kostenlose Fassung kann er jederzeit ändern (§ 3 Absatz 4).
(2) Die Pro-Funktionen eines bereits gekauften Passes ändert der Anbieter nur aus einem triftigen Grund, etwa zur Anpassung an eine neue technische Umgebung, aus Sicherheitsgründen oder wegen rechtlicher Vorgaben. Dem Kunden entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten, und er wird klar und verständlich über die Änderung informiert. Beeinträchtigt eine Änderung die Nutzung mehr als nur unerheblich, stehen Verbrauchern die gesetzlichen Rechte zu.
(3) Für einen gekauften Pass gelten die Nutzungsbedingungen in der Fassung, die beim Kauf Teil der Vertragsunterlagen war.
§ 11 Haftung
(1) Für Punktlandung Pro gilt die Haftungsregelung in § 8 der AGB.
(2) Die kostenlose Fassung wird unentgeltlich überlassen. Für sie haftet der Anbieter nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Unberührt bleiben die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die Haftung aus einer übernommenen Garantie, wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels und nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
(3) Soweit ein Schaden darauf beruht, dass der Nutzer die Einsatzvorbereitung nach § 8 Absatz 3 unterlassen hat, ist ein Mitverschulden entsprechend seinem Verursachungsbeitrag zu berücksichtigen.
§ 12 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts; zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem ein Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt. Der Anbieter ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Fragen zu diesen Nutzungsbedingungen beantworten wir unter [email protected].
Stand: 29. September 2026