Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltungsbereich, Anbieter und Kundenkreis
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über zeitlich befristete Lizenzen der Software „Stage Display Regie“, die über diese Webseite zwischen Dominik Jürgens, NetSecure.Media, Ringstraße 8, 26789 Leer (nachfolgend „Anbieter“), und dem Kunden geschlossen werden.
(2) Das Angebot richtet sich vorrangig an Unternehmer, insbesondere an Veranstaltungstechniker, Produktionsunternehmen, Agenturen, Bühnenbetriebe und vergleichbare professionelle Anwender. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(3) Soweit der Vertrag mit einem Verbraucher geschlossen wird, gelten die gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften. Bestimmungen dieser AGB, die ausdrücklich ausschließlich für Unternehmer gelten, finden auf Verbraucher keine Anwendung.
(4) Gegenüber Unternehmern gelten entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen nur, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsgegenstand und Vertragsschluss
(1) Vertragsgegenstand ist die Bereitstellung eines digitalen Lizenzschlüssels zur Nutzung der Software „Stage Display Regie“ für die beim Kauf ausgewählte Laufzeit im Umfang des ausgewählten Lizenzpakets; die Laufzeit und ihr Beginn richten sich nach § 4 Absatz 2 und 2a. Die Einzelheiten der Nutzung ergeben sich aus der Endbenutzer-Lizenzvereinbarung (EULA).
(2) Die Produktdarstellung ist noch kein verbindliches Vertragsangebot. Mit Betätigung der abschließenden Zahlungsschaltfläche gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt zustande, wenn die Zahlung erfolgreich bestätigt und der Lizenzschlüssel bereitgestellt beziehungsweise die Bestellung ausdrücklich bestätigt wird.
(3) Eingabefehler können vor Abschluss des Bezahlvorgangs durch Abbruch oder Zurückkehren zur Paketauswahl korrigiert werden. Vertragssprache ist Deutsch.
§ 3 Preise, Zahlungsbedingungen und Bereitstellung
(1) Alle im Shop genannten Preise sind Gesamtpreise in Euro und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer.
(2) Die Zahlung wird über PayPal abgewickelt. Für die Zahlungsabwicklung gelten ergänzend die Bedingungen des Zahlungsdienstleisters.
(3) Nach erfolgreicher Zahlungsbestätigung wird der Lizenzschlüssel digital auf der Bestätigungsseite und per E-Mail bereitgestellt. Der Kunde ist dafür verantwortlich, eine erreichbare und korrekte E-Mail-Adresse anzugeben.
(4) Der Kunde hat die Auswahl als Privat- oder Geschäftskunde sowie gegebenenfalls angegebene Firmen- und Rechnungsdaten vollständig und zutreffend anzugeben. Wer als Geschäftskunde bestellt, bestätigt, den Vertrag in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit abzuschließen. Der Verkauf über diesen Checkout erfolgt derzeit ausschließlich an Kunden mit Rechnungsadresse in Deutschland.
§ 4 Vertragsgegenstand, Lizenzumfang und Hardwarebindung
(1) Vertragsgegenstand ist nicht der Erwerb der Software, ihres Quellcodes oder daran bestehender Urheber- oder Eigentumsrechte, sondern ausschließlich die Einräumung eines zeitlich befristeten Nutzungsrechts im Umfang des vom Kunden ausgewählten Lizenzpakets.
(2) Die Lizenz wird für eine Laufzeit von zwölf Monaten ab Bereitstellung des Lizenzschlüssels gewährt. Sie ist einfach, nicht ausschließlich und nicht übertragbar und berechtigt zur bestimmungsgemäßen Nutzung der Software auf einem Arbeitsplatz. Der konkrete Funktions- und Kanalumfang ergibt sich aus dem beim Vertragsschluss ausgewählten Lizenzpaket. Eine automatische Verlängerung findet nur statt, wenn sie vor dem Kauf ausdrücklich vereinbart wurde. Eine vom Kunden einzeln beauftragte Verlängerung verlängert eine noch laufende Lizenz um zwölf Monate ab ihrem bisherigen Laufzeitende. Ist die Lizenz bei erfolgreicher Zahlung bereits abgelaufen, beginnt die neue zwölfmonatige Laufzeit mit dem Zeitpunkt der bestätigten Zahlung. Der bestehende Lizenzschlüssel und das zugehörige Lizenzpaket bleiben unverändert. Nach Ablauf wechselt die Software in den vorgesehenen Demo-Betrieb.
(2a) Abweichend von Absatz 2 beginnt die Laufzeit bei Lizenzen mit kurzer Laufzeit — Wochenlizenz und Wochenendlizenz — nicht mit der Bereitstellung des Lizenzschlüssels, sondern erst mit dessen erster Aktivierung in der Software. Die Wochenlizenz läuft ab diesem Zeitpunkt 7 Tage (7 × 24 Stunden), die Wochenendlizenz 3 Tage (3 × 24 Stunden); maßgeblich ist der Zeitpunkt der Aktivierung, nicht der Kalendertag. Der Lizenzschlüssel ist innerhalb von 180 Tagen ab Bereitstellung zu aktivieren. Wird er innerhalb dieser Frist nicht aktiviert, verfällt er ohne Anspruch auf Erstattung. Eine vom Kunden beauftragte Verlängerung einer Lizenz mit kurzer Laufzeit führt nach Absatz 2 zu einer Laufzeit von zwölf Monaten; die kurze Laufzeit endet damit. Die Bindung an die Hardware nach Absatz 3 und 4 gilt unverändert.
(3) Der Lizenzschlüssel wird bei der Aktivierung technisch an die Hardware eines einzelnen Rechners gebunden. Eine Verwendung desselben Lizenzschlüssels auf mehreren Rechnern, die Weitergabe an Dritte, die Unterlizenzierung oder das gemeinsame Verwenden eines Lizenzschlüssels durch mehrere rechtlich oder organisatorisch getrennte Nutzer ist nicht gestattet.
(4) Ein Gerätewechsel ist zulässig, wenn die Lizenz zuvor über die hierfür vorgesehene Funktion vom bisherigen Rechner deaktiviert wurde. Die Weitergabe oder Mehrfachnutzung eines Lizenzschlüssels stellt eine wesentliche Vertragsverletzung dar und kann nach erfolgloser Abmahnung beziehungsweise bei einem schwerwiegenden Verstoß zur Sperrung oder Beendigung der Lizenz nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften führen.
§ 5 Technische Voraussetzungen und Mitwirkungspflichten
(1) Der Kunde ist dafür verantwortlich, die für den Betrieb der Software erforderliche Hard- und Software, Netzwerkumgebung, Betriebssystemkonfiguration sowie gegebenenfalls benötigte Komponenten und Treiber bereitzustellen und funktionsfähig zu halten.
(2) Vor jedem produktiven Einsatz, insbesondere vor Veranstaltungen, Live-Produktionen oder zeitkritischen Übertragungen, hat der Kunde die eingesetzte Softwareversion in der konkret vorgesehenen Hardware-, Anzeige- und Netzwerkumgebung angemessen zu testen. Dies umfasst insbesondere die Prüfung der vorgesehenen Ausgabekanäle, der NDI-Verbindungen und des NDI-Routings, der Netzwerkstabilität, der angeschlossenen Displays sowie der verwendeten Szenen, Layouts und Steuerungsabläufe.
(3) Der Kunde hat angemessene Maßnahmen zur Vermeidung und Begrenzung möglicher Schäden zu treffen. Hierzu gehören insbesondere die Sicherung wichtiger Konfigurationen, die rechtzeitige Installation bereitgestellter Fehler- und Sicherheitsaktualisierungen sowie – soweit nach Art und Bedeutung der Veranstaltung erforderlich – die Bereithaltung geeigneter Ersatz-, Fallback- oder manueller Notlösungen.
(4) Unterlässt der Kunde einen zumutbaren Systemtest oder eine angemessene Sicherungsmaßnahme und trägt dieses Versäumnis zur Entstehung oder Vergrößerung eines Schadens bei, richtet sich die Ersatzpflicht nach den gesetzlichen Vorschriften über das Mitverschulden. Dies gilt insbesondere, soweit der Schaden durch einen ordnungsgemäßen Test oder eine angemessene Ersatzlösung hätte vermieden oder verringert werden können.
§ 6 Aktivierung, Updates und Infrastruktur
(1) Zur erstmaligen Aktivierung, zur Verwaltung der Hardwarebindung, zur Lizenzprüfung und zur Bereitstellung von Aktualisierungen kann die Software eine Verbindung zu updates.netsecure.media herstellen.
(2) Eine jederzeitige und vollständig unterbrechungsfreie Erreichbarkeit dieser Infrastruktur wird nicht geschuldet. Vorübergehende Einschränkungen können insbesondere durch angekündigte oder notwendige Wartungsarbeiten, Sicherheitsmaßnahmen, technische Störungen, Überlastungen, Ausfälle von Telekommunikationsnetzen oder Leistungen externer Hosting- und Infrastrukturbetreiber entstehen.
(3) Kurzzeitige und zumutbare Einschränkungen der Erreichbarkeit stellen für sich allein keinen Mangel dar, sofern die vertragsgemäße Nutzung der bereits aktivierten Software dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Planbare Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit so durchgeführt, dass die Auswirkungen auf die Kunden gering bleiben.
(4) Innerhalb der Lizenzlaufzeit stehen Aktualisierungen des vereinbarten Update-Kanals zur Verfügung. Ein Anspruch auf bestimmte neue Funktionen besteht nicht, sofern diese nicht ausdrücklich zugesagt wurden. Zwingende gesetzliche Rechte des Kunden bei einer unterbliebenen Bereitstellung, einem Produktmangel oder einer länger andauernden wesentlichen Beeinträchtigung bleiben unberührt. Gegenüber Verbrauchern bleiben insbesondere die gesetzlichen Verpflichtungen zur Bereitstellung erforderlicher Aktualisierungen und Sicherheitsaktualisierungen bestehen.
§ 7 Widerrufsrecht bei digitalen Inhalten
Verbrauchern steht grundsätzlich das gesetzliche Widerrufsrecht zu. Bei einem kostenpflichtigen Vertrag über die Bereitstellung digitaler Inhalte, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden, erlischt das Widerrufsrecht vorzeitig, wenn der Anbieter mit der Vertragserfüllung begonnen hat, nachdem der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat, dass vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Vertragserfüllung begonnen wird, der Verbraucher seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Vertragserfüllung sein Widerrufsrecht verliert, und der Anbieter dem Verbraucher eine Vertragsbestätigung gemäß § 312f BGB auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt hat. Die erforderlichen Erklärungen werden vor Abschluss des Bezahlvorgangs gesondert eingeholt. Einzelheiten enthält die gesonderte Widerrufsbelehrung.
§ 8 Mängelrechte und Haftung
(1) Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte.
(2) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Haftung aufgrund einer übernommenen Garantie, wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels und nach zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften bleibt ebenfalls unberührt.
(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet der Anbieter nur auf Ersatz des vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schadens. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
(4) Eine Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, Produktions- oder Veranstaltungsausfälle, Verzögerungen im Veranstaltungsablauf, Ansprüche von Auftraggebern des Kunden oder gegen den Kunden verhängte Vertragsstrafen, besteht bei leichter Fahrlässigkeit nur, soweit es sich im konkreten Fall um einen vertragstypischen und bei Vertragsschluss für den Anbieter vorhersehbaren Schaden handelt. Außergewöhnliche Schadensrisiken hat der Kunde dem Anbieter vor Vertragsschluss in Textform mitzuteilen.
(5) Soweit ein Schaden darauf beruht, dass der Kunde seine Prüf-, Test-, Aktualisierungs-, Datensicherungs- oder Schadensminderungspflichten verletzt hat, ist ein Mitverschulden des Kunden entsprechend seinem Verursachungsbeitrag zu berücksichtigen.
(6) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
§ 9 Schlussbestimmungen und Streitbeilegung
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts; zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem ein Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt. Der Anbieter ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.