Endbenutzer-Lizenzvereinbarung (EULA)
1. Gegenstand und Lizenzgewährung
NetSecure.Media gewährt dem Lizenznehmer für die vereinbarte Laufzeit ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht, die Software „Stage Display Regie“ in Version 1.x auf einem Arbeitsplatz bestimmungsgemäß zu nutzen. Die Software und sämtliche Urheberrechte verbleiben beim Anbieter.
2. Lizenzpakete und Hardware-Bindung
Die Lizenz „Single Workspace“ umfasst bis zu zwei gleichzeitige Ausgabekanäle. Die Lizenz „Pro Touring & Broadcast“ umfasst eine unbegrenzte Anzahl von Ausgabekanälen innerhalb eines Arbeitsplatzes. Jeder Lizenzschlüssel im Format NSMD-XXXXX-XXXXX-XXXXX-XXXXX wird bei Aktivierung an die Hardware eines PCs gebunden. Vor einem zulässigen Gerätewechsel ist die Lizenz über die vorgesehene Funktion vom bisherigen Rechner zu entfernen.
3. Laufzeit, Aktivierung und Updates
Die Lizenz ist ab Bereitstellung zwölf Monate gültig. Bei Lizenzen mit kurzer Laufzeit — Wochenlizenz und Wochenendlizenz — beginnt die Laufzeit abweichend erst mit der ersten Aktivierung des Lizenzschlüssels und beträgt dann 7 beziehungsweise 3 Tage (7 × 24 bzw. 3 × 24 Stunden); der Schlüssel ist innerhalb von 180 Tagen ab Bereitstellung zu aktivieren. Bei einer manuell gekauften Verlängerung bleibt der Lizenzschlüssel unverändert; die neue Laufzeit schließt bei einer noch aktiven Lizenz an das bisherige Ende an und beginnt bei einer bereits abgelaufenen Lizenz mit der bestätigten Zahlung. Zur Aktivierung, Verwaltung der Hardwarebindung, Lizenzprüfung und Bereitstellung von Updates kommuniziert die Software mit https://updates.netsecure.media. Eine jederzeitige und vollständig unterbrechungsfreie Erreichbarkeit dieses Dienstes wird nicht geschuldet; kurzzeitige und zumutbare Einschränkungen, insbesondere durch Wartung, Sicherheitsmaßnahmen oder Störungen externer Infrastruktur, stellen für sich allein keinen Mangel dar, sofern die vertragsgemäße Nutzung der bereits aktivierten Software dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt. Innerhalb des Gültigkeitszeitraums ist der vorgesehene Offline-Betrieb möglich. Nach Ablauf der Lizenz wechselt die Software in den Demo-Betrieb; bereits erstellte Inhalte werden dadurch nicht auf den Anbieter übertragen.
4. Zulässige Nutzung
Der Lizenznehmer darf die Software für eigene gewerbliche oder private Produktionen einsetzen und eine erforderliche Sicherungskopie anfertigen. Zugangsdaten und Lizenzschlüssel sind vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Eine Weitergabe, Unterlizenzierung, Vermietung oder gleichzeitige Nutzung auf mehreren Arbeitsplätzen ist ohne gesonderte Vereinbarung nicht gestattet.
5. Einschränkungen
Die Software darf nicht vervielfältigt, bearbeitet, dekompiliert, disassembliert oder zurückentwickelt werden, soweit dies nicht ausnahmsweise zwingend gesetzlich erlaubt ist. Lizenz- und Schutzmechanismen dürfen nicht umgangen oder manipuliert werden.
6. Komponenten und Kennzeichen Dritter
NDI® is a registered trademark of Vizrt NDI AB. Weitere Informationen finden Sie unter ndi.video. Für eingebundene Komponenten Dritter gelten ergänzend deren jeweilige Lizenzbedingungen. Die Verwendung fremder Kennzeichen dient ausschließlich der Beschreibung kompatibler Funktionen.
7. Beendigung
Das Nutzungsrecht endet mit Ablauf der Lizenzdauer. Bei einer erheblichen Verletzung dieser Vereinbarung kann die Lizenz nach den gesetzlichen Voraussetzungen beendet werden. Nach Ende des Nutzungsrechts ist die produktive Nutzung einzustellen; die Software kann im vorgesehenen Demo-Umfang weiter nutzbar bleiben.
8. Einsatzvorbereitung
Vor einem produktiven Einsatz, insbesondere bei Veranstaltungen und Live-Produktionen, ist die Software in der konkret vorgesehenen Hardware-, Anzeige- und Netzwerkumgebung einschließlich NDI-Verbindungen, Routing, Ausgabekanälen, Szenen und Steuerungsabläufen angemessen zu testen. Je nach Bedeutung der Produktion sind geeignete Sicherungen und Ersatz- oder Fallback-Lösungen vorzuhalten. Ergänzend gelten die Mitwirkungs- und Haftungsregelungen der AGB.